Einleitung.
Der Kanzler Jobst von Walthausen war der Sohn des Hameler
Bürgers und Gewandschneiders Henning Weldihusen. Erst
der Kanzler hat den väterlichen Namen mit dem Beginne
seines Universitätsstudiums in Walthusen geändert.
So hat er sich selbst immer geschrieben. Seine Zeitgenossen
nannten ihn Walthausen. Ebenso schrieben sich auch seine
Söhne. Und diesen Namen haben nicht gleich, aber sehr
bald auch die übrigen Mitglieder seiner Verwandtschaft
angenommen und weiterhin auch wohl manche anderen
Träger des älteren Namens. Denn es ist nicht von
allen, die sich Walthausen nannten und irgendwo und auch in
Niedersachsen auftraten, ohne Prüfung eine Beziehung
zur Familie des Kanzlers anzunehmen und auch nicht von allen
Trägern des älteren Namens Weldihusen,
Welligehusen und Weldingehusen eine Zusammengehörigkeit
untereinander vorauszusetzen. Nur das verbindet alle
Träger dieses Namens, daß sie ihn herzuleiten
haben von dem unweit Hameln gelegenen Orte Welliehausen.
Einwohner dieses Ortes haben beim Fortziehen in andere
Dörfer und Städte am neuen Wohnsitz diesen Namen
ihrer Herkunft geführt und ihn auch im Falle ihrer
Rückwanderung zurückgetragen.
Über die Vorfahren des Kanzlers und über seine
ältere Verwandtschaft haben sich nur unzureichende
Nachrichten ermitteln lassen. Zwar seinen Vater hat er uns
selbst genannt. Aber die Brüder des Vaters und den
Großvater hat als solche, d. h. als Vaterbrüder
und Großvater, keine urkundliche Quelle
überliefert. Mehr denn ein Dutzend alter Stammtafeln
über die ältesten Mitglieder der Familie liegen
wohl vor, die aus Anlaß eines Lehnstreites im letzten
Viertel des 17. Jahrhunderts aufgestellt oder zum Vorschein
gekommen sind. Aber diese Aufstellungen sind nichtamtliche,
persönliche Beibringungen ohne urkundliche Belege oder,
wie sie der Anwalt der Grafschaft Spiegelberg im Jahre 1703
bezeichnete, eine privata scriptura, der kein Glaube
beigelegt werden könne. Und da sie nicht vollkommen
miteinander übereinstimmen und für den
älteren Teil urkundlich nicht nachgeprüft werden
können, entbehren sie vollends der
Glaubwürdigkeit.
Nur eine dieser Stammtafeln bildet eine
Ausnahme. Sie ist vom Propst des Bonifaziusstiftes in Hameln
Dr. Anton Walthausen lange vor jenem Lehnstreit, aber
gleichfalls ohne Angabe urkundlicher Belege aufgestellt.
Anton Walthausen wurde zwei Jahre nach dem Tode des Kanzlers
geboren und sein Sohn Jobst Heinrich hat vor dem Dekan,
Senior und dem gesamten Kapitel des Bonifaziusstiftes in
Hameln die Verfasserschaft und Handschrift des Vaters
bezeugt und sich zur eidlichen Bekräftigung seiner
Angaben erboten. Der Propst war als Vormund des Enkels des
Kanzlers, des Jobst Moriz von Walthausen, des Letzten dieser
Linie, amtlich bestellt gewesen. Die Glaubwürdigkeit
dieser Stimmtafel beruht also auf der amtlichen Bedeutung
und dem guten Namen des Propstes. Es liegt aber auch gar
kein Anlaß vor, seine Angaben zu bezweifeln, da sie
mit den Urkunden über die weitere Entwicklung und die
Zusammengehörigkeit der Familie nicht in Widerspruch
stehen. Nach dieser Stammtafel erscheint als Stammvater ein
Kord mit den drei Söhnen Henning, Hans und Tönnies
und diese drei mit folgenden Söhnen: Henning mit Jobst,
Hans mit Johann, Franz und Christof, Tönnies mit Kord
und Tönnies. Die Söhne Jobst, Johann und Christof
sind auch quellenmäßig als solche nachweisbar.
Die Söhne von Tönnies, Kord und Tönnies,
ermangeln eines urkundlichen Beweises ihrer Abstammung. Aber
der Propst Anton war der Enkel dieses jüngeren
Tönnies und seine Angaben dürfen bezüglich
seiner eigenen Linie ganz gewiß eine noch erhöhte
Glaubwürdigkeit beanspruchen. Für den Zusammenhang
der Familie ergibt das folgende Stammtafel:
Kord
--------------------------------------------
Henning Hans Tönnies
| | ----------
Jobst Johann, Franz, Christof Kord Tönnies
| |
Hans Hans
|
Anton
Neben dieser Stammtafel ist der zweite und
wichtigere Nachweis für die Verwandtschaft und
Zusammengehörigkeit der Familie der Antrag des Kanzlers
Jobst von Walthausen auf Erteilung eines Wappenbriefes
für sich und seine Vettern und der Umfang, in dem in
der Folge die Wappenführung verwirklicht d. h. von
welchen Linien das Wappen mit Wissen des Kanzlers und seiner
Linie geführt worden ist.
Im Februar 1556 hat der Kanzler "Jobst
Walthusen" die Erteilung eines Wappenbriefes durch den
Kaiser beantragt für sich und seine Erben und für
seine "Vetteren Heinrich, Cordt und Hans Weldehausen, anders
genant Walthusen" und deren Erben. Im folgenden Monat, mit
dem Datum: Brüssel, den 3. März, vollzog der
Kaiser Karl V. einen Adelsbrief für "Jobsten,
Heinrichen, Conraden, Hannsen die Waldehausen genant
Walthausen, Gevetteren und Geprudern". So nämlich
hieß es auch in dem Kanzleivermerk auf der Eingabe
Walthausens, daß die Ausfertigung stattfinden solle
für "Jost, Hainrich, Conrad und Hans Weldehausen, sonst
Walthausen genant, Gevettern und Gebrueder". Später,
unter dem 16. Juli 1568, wurde dem Kanzler der frühere
Adelsbrief vom Kaiser Maximilian II. bestätigt und das
Wappen verbessert. In dieser Bestätigung war die
Ausdehnung auf die Vettern unterblieben und wohl vergessen
worden. Auf Antrag des Kanzlers ist dann die
Wappenverbesserung durch eine Urkunde vom 8. September 1569
auch auf seine "Agnaten und Blutsverwandten" ausgedehnt
worden.
*Daß in dem Antrage des Kanzlers nur
von seinen Vettern die Rede ist, während in dem
Kanzleivermerk und dem Adelsbrief selbst die außer dem
Kanzler Begnadeten Gevettern und Gebrüder genannt
werden, könnte befremden. Demgegenüber ist zu
bedenken, daß dem Kanzler die Bezeichnung "Vettern"
genügt haben dürfte, um s e i n
Verwandtschaftsverhältnis zu diesen hinreichend zu
kennzeichnen. Die kaiserliche Kanzlei wird indessen bei den
Verhandlungen von dem Kanzler erfahren haben, daß die
3 von ihm vorgeschlagenen "Vettern" auch unter sich
verwandt, ja zum Teil Brüder waren. Diese Beziehung
sollte dann der Zusatz Gebrüder klarer herausheben. Auf
das Verwandtschaftsverhältnis selbst aber wird unten
noch näher eingegangen werden.*
Gilt es nun, die Vettern des Kanzlers,
Heinrich, Kord und Hans, in die dem Propst Anton
zugeschriebene Stammtafel einzureihen, so begegnet diese
Absicht einigen Schwierigkeiten. Nur Kord, der angebliche
Sohn des Tönnies, der Begründer der Afferder
Mühle, der Vater des herzoglichen Vogtes in Hameln Hans
Walthausen, ist mit Sicherheit als der an zweiter Stelle des
Adelsbriefes genannte Vetter anzusprechen. Er ist der
älteste urkundlich nachweisbare Vorfahr der heutigen
Familie von Waldthausen und übrigens recht eigentlich
der Träger des Beweises, daß die Familie aus
Welliehausen stammt, denn er ist 1517 in Welliehausen
geboren.
*Was den dritten Vetter Hans betrifft, so
kann es sich bei diesem nicht wohl um den Vatersbruder des
Kanzlers, den Hamelner Ratsherrn Hans handeln. Denn Hans war
Ratsherr in den Jahren 1533, 1534, 1536, 1537, 1538, 1539,
1541, 1544, 1545 und zum letzten Male im Jahre 1547. Danach
kommt er in den Ratsherrenlisten nicht mehr vor, so
daß er wohl bald darauf gestorben sein wird, zumal er
als Bruder des Henning, der 1496 oder 1497 heiratete, sich
zu jener Zeit schon in einem hohen Alter befunden haben
dürfte. Aber auch nach den Schoßbüchern der
Stadt muß angenommen werden, daß er im Jahre
1556 nicht mehr gelebt hat. Zum letzten Male wird er auch
hier im Jahre 1547 erwähnt, und sein Sohn Johann
bewohnt 1553 schon das väterliche Haus in der
Bäckerstraße. Dieser hat 1550 die Braugilde
gewonnen, wahrscheinlich, als er nach dem Tode des Vaters
Besitzers des Hauses geworden war. Hätte Hans 1556 noch
gelebt, so hätte der Kanzler doch wohl auch statt der
Söhne desselben Johann und Cristoph, die er 1551 und
schon vorher wahrscheinlich 1550, ferner 1558 und 1566 mit
Lehnbesitz versorgt hat, in den Jahren 1550 und 1551 ihren
Vater damit bedacht. Es ist schließlich nicht
anzunehmen, daß der Kanzler seinen Onkel Hans nach
dessen Neffen, seinen Vettern Heinrich und Kord an dieser
Stelle genannt haben sollte.
Der geadelte Hans kann unter solchen
Umständen nur Hans, der Vater des Propstes und Sohn des
Tönnies (1), sein.
Dieser ist zwar erst 1638 gestorben, doch schließt
dies nicht aus, daß er 1556 bereits gelebt hat. Da er,
und nicht sein Vater Tönnies geadelt wurde, muß
letzterer damals schon verstorben gewesen sein.*
Der dritte, im Wappenbrief an erster Stelle
genannte Vetter Heinrich findet sich im Antonschen Stammbaum
Oberhaupt nicht aufgeführt. Das hat seinen guten Grund.
Dieser Heinrich hat nicht in Hameln, sondern auswärts
als gräflich Schaumburgischer Holzmeister Heinrich
Welligehausen in Pötzen gewohnt und war nebst seinem
Sohne Christof bereits einige Jahrzehnte tot, als Propst
Anton den Stammbaum aufstellte. Daß es sich aber um
den Holzmeister in Pötzen wirklich gehandelt hat,
erweist die Tatsache, daß dessen Sohn Christof
Walthausen unter den Augen des Kanzlers mit dem
Walthausenschen Wappen von 1556 gesiegelt und ein eigenes
Petschaft mit den Anfangbuchstaben seines Namens besessen
hat. Heinrich ist von 1549 bis 1588 in Pötzen
nachweisbar, sein Sohn war 1545 oder 1546 geboren.
*Da die geadelten Kord und Hans keine
Brüder waren, nach dem Diplom von 1556 aber zwei der
Geadelten Brüder gewesen sein müssen, so bleibt
nur übrig, daß Heinrich ein Bruder entweder von
Kord oder von Hans war und zwar ein älterer Bruder, da
er an erster Stelle genannt ist. Ein Bruder des Hans kann er
nicht wohl gewesen sein, da die Brüder doch sicherlich
nebeneinander und nicht durch einen dritten Verwandten
getrennt aufgeführt worden wären. Sodann
müßte, da Heinrich's Sohn Christoph 1545 oder
1546 geboren ist, die Geburt des Vaters spätestens
Anfang der 20er Jahre erfolgt sein. Daß aber der 1638
gestorbene Hans einen zu so früher Zeit geborenen
Bruder gehabt hätte, ist nicht anzunehmen. Heinrich
kann sonach nur ein älterer Bruder des 1517 geborenen
Kord gewesen sein, was der Zeit nach sehr wohl möglich
ist.
Die vorstehenden Darlegungen führen zu
dem Ergebnis, daß der Kanzler die ganze
Tönnies-Linie hat adeln lassen. Der Grund, weshalb er
die Söhne des verstorbenen Ratsherrn Hans und die
wahrscheinliche Linie des weiter unten in Teil II. Abschnitt
2 erwähnten jüngeren Kord in Welliehausen nicht
mit eingeschlossen hat, wird wohl gewesen sein, daß er
die Reihe der Vettern nicht zu lang machen wollte, auch Hans
Söhne, Johann und Christoph, mit Lehnbesitz schon
bedacht hatte, und Johann noch nicht verheiratet war. 1569
wurden dann auch diese beiden Linien durch ein einfaches
Mittel mitgeadelt, indem die kaiserliche Begnadung auf alle
Agnaten und Blutsverwandten ausgedehnt wurde (2). *
Als letzter Nachweis für die
Zugehörigkeit zur Verwandtschaft des Kanzlers gilt der
Umfang, in welchem der Adels- und Wappenbrief wirklich
verwendet worden ist. Den Adel hat seiner Zeit nur die
Kanzlerlinie geführt. Die Verwandtschaft hat davon
zunächst keinen Gebrauch gemacht, wohl wiel ihre
soziale Stellung dazu sich nicht eignete, und der Kanzler
selbst hat keinen seiner Vettern mit von Walthausen
bezeichnet. Johann, der Sohn des Hans, wird einige Male von
anderen als von Walthausen genannt, aber irrtümlich und
wohl durch die nahen Beziehungen zum Kanzler
veranlaßt. Er selbst hat sich nicht so genannt,
sondern "Johann Walthausen" unterzeichnet. Erst im 19.
Jahrhundert haben sich die Mitglieder der Linie des Kord in
Afferde bei den Verhandlungen über die
Lehnablösung in den Jahren 1837 und 1838 als von
Walthausen unterschrieben und sind auch von der
hannoverschen Lehnkammer selbst so genannt worden. Des
Wappens aber haben sich alle Berechtigten bedient: Heinrichs
Sohn Christof, des Hans Sohn Johann, die Linie des Kord und
die des Hans in Afferde, des Vaters von Anton.
Nach den verschiedenen Linien dieser
Wappengemeinschaft als der "Blutsverwandten" gliedert sich
nun von selbst der gesamte Stoff, der im folgenden als eine
Geschichte der Familie von Walthausen in Niedersachsen zur
Darstellung kommen soll. Zuvor jedoch ist es nötig, den
Ort Welliehausen und die dortige Familie gleichen Namens,
die noch 1701 in den Akten des Brockenser Lehnstreites als
"Welliehuser
Bauernlinie" bezeichnet wird, zu behandeln und der
Niederlassung von Trägern desselben Namens in der
Nachbarschaft und in der Stadt Hameln zu folgen.